Kulanzregelung – Verlegung des Donautrails auf 23. April
All jene, die am 23. April verhindert sind, können die folgende Kulanzregel unter den angeführten Bestimmungen
in Anspruch nehmen. Dieses Angebot muss bis Freitag, 21. Jänner 2022 angenommen werden – danach verliert
es seine Gültigkeit. Es gilt NICHT für krankheits- bzw. verletzungsbedingte Ausfälle – diese können nur über eine Startgeldversicherung
abgewickelt werden.
- Dein Anmeldung für den Donautrail muss bis spätestens 31.12.2021 erfolgt sein. Ab Jänner 2022 war
der Alternativtermin auf unserer Webseite und in allen FB-Postings kommuniziert und wurde
somit stillschweigend anerkannt. - Verhinderungsgrund (zB. Teilnahme an einem Seminar, gebuchter Urlaub, fortschreitende Schwangerschaft…)
muss mit Stichtag 13. Jänner 2022 vorhanden sein. - Über den Verhinderungsgrund muss ein bestätigter Nachweis erbracht werden
(z.B.: bezahlte Seminarbestätigung, offizielle Urlaubsbuchung (keine Reservierung!!),…..)
ACHTUNG: div Feiern gelten nicht als Verhinderungsgrund, Teilnahme an anderen Sportveranstaltungen nur
insofern, wenn diese am selben Tag stattfinden (hier bieten wir dir aber auch Pkt. 4b und 4c – siehe unten) an. - Wenn du Pkt. 1, 2 & 3 erfüllst, dann hast du folgende Möglichkeiten:
4.a) Übertrag des Startplatzes auf das nächste Jahr.
Bei dieser Option übertragen wir dir deinen Startplatz aufs nächste Jahr. Sollten wir deine gewählte Distanz im Jahr 2023 nicht
mehr durchführen übertragen wir den Startplatz auf die kilometermäßig nächstgelegene (kann
kürzer oder länger sein).
ACHTUNG: eine abgeschlossene Start/Nenngeldversicherung, Bergschutzversicherung &
Versand Starterpaket können NICHT übertragen werden und verfallen somit.
Eine Rückabwicklung (z.B. das Seminar wird abgesagt und du hättest doch Zeit, Urlaub fällt aus,…..) ist
nicht möglich.
4.b) Ich-lege-los-wann-ich-will. Du behältst deinen Startplatz, bekommst das volle Starterpaket und die Finisher Medaille!
Den Donautrail absolvierst du individuell zu einem Termin, der dir passt (bis Ende August 2022 möglich).
Die Rückerstattung eines Teils deines Startgelds erfolgt in Form einer 50 % Ermäßigung für
deine Teilnahme 2023 (egal welche Distanz).
Du kannst hier bei dem Wegfall des Verhinderungsgrunds (z.B.: Seminar findet nicht statt) selbstverständlich
am 23. April an den Start gehen, wobei dann die Rückerstattung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
4.c) Ich-lege-los-wann-ich-will. Wie 4.b. – du absolvierst den Donautrail individuell.
Als unterstützende Spende an unseren Verein verzichtest du auf die Rückerstattung. WIR SAGEN GANZ HERZLICH DANKE!!
Bei Wegfall des Verhinderungsgrundes kannst du natürlich am 23. April starten!!
Wir finden es sehr schade, dass du nicht teilnehmen kannst. Im Falle des Falles schicke uns bitte aller Unterlagen an griasdi@donautrail.at – wir melden uns!!